Eine Teilungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, die von allen Eigentümern eines Grundstücks unterschrieben wird, wenn dieses aufgeteilt werden soll. Sie dient dazu, die neuen Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnisse festzulegen und im Grundbuch einzutragen.
Eine Teilungserklärung ist in der Regel erforderlich, wenn ein Grundstück aufgeteilt werden soll, um es beispielsweise in mehrere Parzellen aufzuteilen und anschließend zu verkaufen oder zu vermieten. Es kann auch notwendig sein, wenn ein Grundstück in zwei oder mehrere Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll.
Somit sollte immer eine Teilungserklärung existieren, wenn einzelne Eigentumswohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses verkauft werden.
Inhalt #
Teilungserklärung: Rechte und Pflichten #
In einer Teilungserklärung können sowohl Rechte als auch Pflichten für die jeweiligen Eigentümer festgelegt werden. Diese können beispielsweise beinhalten:
- Recht auf die Nutzung bestimmter Bereiche des Grundstücks (z.B. Garten, Terrasse, Parkplatz)
- Pflicht zur Instandhaltung bestimmter Bereiche des Grundstücks (z.B. Dach, Fassade, Tiefgarage)
- Regelungen zur Nutzung von gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Pool, Sauna)
- Pflicht zur Zahlung von Umlagen für gemeinschaftliche Ausgaben (z.B. Gartenpflege, Versicherungen)
- Regelungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Wahl von Verwaltern)
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen den geltenden Gesetzen entsprechen müssen.
Teilungserklärung: Miteigentumsanteil #
Der Miteigentumsanteil an einem Grundstück wird in Bruchteilen angegeben, z.B. als 1/100 oder 1/1000. Dieser Bruchteil gibt an, welchen Anteil der Eigentümer an dem gemeinschaftlichen Grundstück besitzt und somit auch welchen Anteil er an den Kosten und eventuellen Erträgen trägt. Dieser Miteigentumsanteil kann durch die Teilungserklärung festgelegt und auch später geändert werden.
Teilungserklärung: Aufteilungsplan #
Der Aufteilungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der Teilungserklärung und zeigt die tatsächliche Aufteilung des gemeinschaftlichen Eigentums. Er ist eine zeichnerische Darstellung, auf der die einzelnen Wohn- oder Geschäftseinheiten, Garagen und andere Bestandteile des gemeinschaftlichen Eigentums verzeichnet sind. Der Aufteilungsplan enthält auch Angaben zu den zugewiesenen Flächen, wie z.B. Wohnfläche, Nutzfläche, Gartenfläche und andere. Ebenso weist er auf eventuelle Sondernutzungsrechte, wie z.B. Dachterrassen, hin. Der Aufteilungsplan ist eine wichtige Grundlage für die spätere Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und dient als Referenz für die Eigentümer und die Verwaltung.