Die Beleihung bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine Person (der Beleiher) eine Sicherheit oder ein Pfand an eine andere Person (den Beleihempfänger oder Gläubiger) überträgt, um eine Schuld oder ein Darlehen zu sichern. Die Beleihung kann in verschiedenen Formen erfolgen, zum Beispiel durch die Übertragung von Eigentum an einem Vermögenswert oder durch die Übertragung von Rechten an einem Vermögenswert.
Beleihung von Immobilien #
Bei der Beleihung von Immobilien wird zum Beispiel die Immobilie als Pfand an den Beleihempfänger übertragen, bis die Schuld vollständig bezahlt ist. Wenn der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Beleihempfänger das Recht, die Immobilie zu verkaufen, um die Schuld zu begleichen. Dies erfolgt normalerweise über eine Zwangsversteigerung.
Beleihung anderer Vermögensarten #
Die Beleihung kann auch in anderen Formen erfolgen, wie zum Beispiel durch die Übertragung von Aktien oder anderen Wertpapieren als Sicherheit für ein Darlehen. In diesem Fall bleiben die Aktien oder Wertpapiere im Besitz des Beleihers, aber der Beleihempfänger hat das Recht, sie zu verkaufen, wenn die Schuld nicht beglichen wird.
Vorteile einer Beleihung #
Die Beleihung ist ein wichtiger Bestandteil des Finanzierungsprozesses und kann für beide Seiten von Vorteil sein. Sie ermöglicht es dem Beleiher, Zugang zu finanziellen Mitteln zu erhalten, die er sonst vielleicht nicht hätte, und bietet dem Beleihempfänger eine Sicherheit für seine Kreditvergabe.
Beleihungswert #
Unter dem Beleihungswert versteht man den monetären Wert der Beleihung. Wenn zum Beispiel eine Immobilie als Pfand beliehen wird, schätzt der Beleihempfänger den Wert der Immobilie. Dieser Wert ist der Beleihungswert.
Beleihungsgrenze #
Die Beleihungsgrenze bestimmt die maximale Höhe eines Kredits, den ein Kreditinstitut ausgibt. Sie wird als Prozentsatz des Beleihungswertes angegeben. Beispielsweise wird bei einer Beleihungsgrenze von 80% und einem Beleihungswert von 100.000€ ein Kredit von höchstens 80.000€ vergeben. Der restliche Betrag, der nötig ist, um den Kaufvertrag abzuschließen, muss durch Eigenkapital gedeckt werden. Jedes Kreditinstitut kann die Beleihungsgrenze für jeden Fall individuell bestimmen.
Wenn im Fall eines Immobilienkaufs der Kredit zusätzlich zum Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten (ca. 10% des Kaufpreises) finanziert, spricht man von einer 110% Finanzierung.