Einkommensteuer bei Immobilien

 

Mann und Frau prüfen Einkommensteuer

Wenn man Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien erzielt, ist man gemäß § 21 des Einkommensteuer Gesetzes (EStG) steuerpflichtig.

Die Mieteinnahmen zählen als zu versteuerndes Einkommen und müssen dementsprechend in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Höhe der Einkommensteuer bei vermieteten Immobilien #

 

Die Höhe der Versteuerung richtet sich nach dem individuellen Einkommensteuersatz des Vermieters. Bei der Berechnung der Steuern werden den Einnahmen jedoch immer die Werbungskosten gegenübergestellt. Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen nicht in voller Höhe versteuert werden, sondern Werbungskosten und Abschreibungen steuerlich abgesetzt werden können. Auch weitere laufende Kosten können die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung mindern.

 

Einkommensteuer: Freibeträge beim Vermieten von Immobilien #

 

Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung einer Wohnung, eines Hauses oder Untervermietung eines Zimmers müssen als Einkünfte erst dann versteuert werden, wenn das gesamte Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Nach dem Einkommensteuergesetz bleiben Einnahmen bis zum steuerlichen Grundfreibetrag (§ 32a EStG) in Höhe von derzeit 10.347 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 10.908 Euro (Paare) steuerfrei (stand Januar 2023).

Eine Steuerbelastung durch Mieteinnahmen entsteht, wenn die Gesamtsumme der Einkünfte aus allen Einkunftsarten, inklusive eventueller Kinderfreibeträge, den Grundfreibetrag überschreitet.

 

Mieteinnahmen #

 

Mieteinnahmen können auf verschiedene Weise erzielt werden, beispielsweise durch:

  • die Vermietung eines Hauses
  • die Vermietung einer Eigentumswohnung
  • die Vermietung einer Wohnung im Haus
  • die Vermietung einer Ferienwohnung
  • die Verpachtung von Grundstücken
  • die Untervermietung eines Zimmers in der eigenen Wohnung